Parkhaus – Stadtmitte

Gelnhausen – MKK – Main-Kinzig-Kreis

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 6:30 Uhr bis 23:00 Uhr
Samstag von 7:30 Uhr bis 23:00 Uhr
An Sonntagen und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Sonderöffnungen zu verschiedenen Anlässen

Parkgebühren: 0,50 € pro angefangene 30 Min. (inkl. Mwst.)

Adresse:
Barbarossastraße 4
63571 Gelnhausen
Telefonnummer: +49 (0) 6051-2875
E-Mail Adresse: post(at)parkhausstadtmitte.de

Weitere Informationen

Das Parkhaus

Das Parkhaus Stadtmitte liegt verkehrsgünstig an eine Durchgangsstraße in der Innenstadt von Gelnhausen. Es verfügt über insgesamt 275 Stellplätze auf 13 Etagen. 22 Stellplätze sind speziell als „Parkplatz für Frauen“ ausgewiesen. Darüber hinaus gibt es 10 Behindertenparkplätze. Unser Aufzug ist barrierefrei zu erreichen. Das Parkhaus verfügt über zwei Zufahrten. Es kann über die Barbarossastraße und über den Kundenparkplatz an der Kreissparkasse von der Müllerwiese aus erreicht werden.

An der Seite zur Barbarossastraße befindet sich der barrierefreier Personeneingang. Sollten Sie Ihr Fahrzeug erst nach Ende der Öffnungszeiten abholen, so können Sie es mit Ihrem Parkticket über diesen Eingang erreichen. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus ist jederzeit möglich. Die maximale Einfahrthöhe beträgt maximal 2,10 m. Wenn Sie Interesse an einen Dauerparkerstellplatz / Tagesstellplat oder Tag/Nacht Stellplatz haben, können Sie hier den entsprechenden Antrag herunterladen. Zusätzliche Hinweise finden Sie auf dem Antrag selbst. Weitere Details zur Parkhausnutzung sind in unserer Parkhausordnung zu finden.

Parkhausordnung

Bei Verlust des Parkticket ist der Tageshöchstsatz in Höhe von 16,50 EUR zu entrichten. Bei Verlust der Dauerparkerchipkarte fallen 25,00 EUR an. Störungen der Anlage, Kassenautomates oder Schrankenanlage melden Sie bitte unserer Hotline unter +49(0)172-6587039 . Mit dem Befahren des Parkhauses erkennt der Parkhausbenutzer diese Parkhausordnung an. Eingestellt werden dürfen nur Personenkraftwagen ohne Anhänger mit einer Gesamtbreite und einer Gesamthöhe von nicht mehr als 2 m. Der Vermieter kann auf Kosten und Gefahr des Parkhausmieters das Fahrzeug aus dem Parkhaus entfernen lassen, wenn das eingestellte Fahrzeug den Betrieb des Parkhauses gefährdet, wie beispielsweise undichter Tank oder Motor verkehrswidriges Parken, insbesondere Parken im Ein- oder Ausfahrtbereich, und bei Parken auf einem Parkplatz, der als Platz für Behinderte gekennzeichnet ist oder das Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist. Bei einer längeren Parkdauer als 5 Tage ist der Vermieter berechtigt eine angemessene Teilzahlung zu verlangen. Der Vermieter steht wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht an dem abgestellten Fahrzeug, dem Zubehör, dem Inhalt und der Ladung zu. Befindet sich der Mieter länger als zwei Wochen – für Dauerparker länger als 2 Monate – mit dem Ausgleich der Forderungen im Rückstand und hat die Vermieterin den Pfandverkauf entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen angedroht, so ist sie zum Pfandverkauf einen Monat nach Androhung berechtigt.

Kann der Parkschein nicht vorgelegt werden, ist das Parkhauspersonal berechtigt, eine Legitimation durch Vorlage des Personalausweises, des KFZ – Scheins oder des Führerscheins zu verlangen.
Die Benutzung des Parkhauses, der Ein- und Ausfahrten sowie übriger Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für die eingestellten Fahrzeuge und deren Inhalt wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Versicherung gegen Diebstahl, Aufbruch, Beschädigung u. ä. ist vom Vermieter nicht abgeschlossen. Auch weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Bereich des Parkhauses gilt die Straßenverkehrsordnung. Für normalen Abfall stehen Abfallbehälter zur Verfügung. Ablagerung von Gift- und Gefahrstoffen, Haus- und Sperrmüll oder ähnlichem ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlung führt unweigerlich zur Anzeige. Im Einzelfall / bei Verstößen gegen die Parkhausordnung kann der Vermieter Hausverbot erteilen.

Sonderöffnungen

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Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Zur Anfrage: post@parkhaustadtmitte.de